unsolicited.services
Unerwünschte Werbe-E-Mails — wir schauen hin.

So gehen wir vor

Eine Falluntersuchung bei unsolicited.services läuft in klar definierten Schritten ab. Bitte lesen Sie diese Seite vollständig durch, bevor Sie eine E-Mail einreichen.

Schritt 1 — Checkliste prüfen

Bevor Sie weitermachen, prüfen Sie bitte, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt. Wir können nur Fälle untersuchen, bei denen:

Zur vollständigen Checkliste

Schritt 2 — Aufklärungsauftrag unterzeichnen

Damit wir in Ihrem Namen recherchieren können, benötigen wir Ihren Aufklärungsauftrag — ein einfaches Dokument, mit dem Sie uns bevollmächtigen, den Sachverhalt zu untersuchen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

Option A — Formular herunterladen

Laden Sie das Blanko-Formular als PDF herunter, drucken und unterschreiben Sie es und senden Sie es uns eingescannt per E-Mail.

Blanko-PDF herunterladen

Option B — Online anfordern

Füllen Sie das Online-Formular aus. Wir erstellen dann einen vorausgefüllten Aufklärungsauftrag und senden ihn Ihnen per E-Mail zur Unterschrift zu.

Auftrag online anfordern

Warum ein Aufklärungsauftrag? Unsere Recherche kann dazu führen, dass wir im Namen des Klienten Anfragen an Unternehmen, Registrare oder Behörden stellen. Dafür benötigen wir Ihre schriftliche Bevollmächtigung.

Schritt 3 — E-Mail als .eml-Datei einreichen

Sobald der Aufklärungsauftrag unterschrieben vorliegt, können Sie die unerwünschte E-Mail einreichen. Wir benötigen die E-Mail als .eml-Datei — also die Originaldatei mit allen technischen Header-Informationen. Ein Screenshot oder eine Weiterleitung reicht nicht aus.

Auf der Checkliste-Seite finden Sie Anleitungen, wie Sie eine .eml-Datei aus den gängigen E-Mail-Programmen exportieren.

E-Mail jetzt einreichen

Schritt 4 — Opt-in bestätigen

Nach der Einreichung senden wir eine Bestätigungs-E-Mail an die Empfängeradresse, die in der eingereichten E-Mail steht. Erst nach Bestätigung dieses Opt-ins wird der Fall aufgenommen. Dies stellt sicher, dass nur tatsächliche Empfänger der Spam-Mail Fälle einreichen können.

Schritt 5 — Fallprüfung

Wir prüfen, ob wir den Fall annehmen können. Dabei berücksichtigen wir unter anderem:

Bei Annahme recherchieren wir die Verantwortlichen hinter der E-Mail, prüfen ob eine rechtliche Grundlage für den Versand bestand und legen eine dokumentierte Akte an. Sie erhalten per email Nachricht ob der Fall angenommen oder abgelehnt wird.

Schritt 6 — Untersuchung

Wenn der Fall angenommen wird, recherchieren wir. Falls in der email Telefonnummern angegeben sind nutzen wir diese um festzustellen ob der vorgebliche Uhrheber tatsächlih der Uhrheber ist. Alternativ wird dies per email versucht.

Desweiteren werden alle beteiligten Domains gesichtet. Dies beinhaltet Links in der email, die Domain von der die email vorgeblich gesendet wurde, die Domain der Reply-To-Adresse, Domains von trackern und externen Ressourcen, etc.pp.
Von diesen wird jeweils das Impressum und die Datenschutzerklärung gesichtet, Konktaktinformation in Erfahrung gebracht und aktiv Kontakt gesucht um den Fall aufzuklären.
Ausserdem werden Mechanismen wie DMARC, DKIM, SPF, etc. genutzt um festzustellen, ob die email tatsächlich von der versendeten Adresse abgeschickt wurde oder ob dies ggf. nicht der Fall ist.

Bei Domains bei denen nicht direkt in Erfahrung gebracht werden kann wem diese zuzuordnen sind wenden wir uns an den entsprechenden Registrar und an die Abuse-Stelle der entsprechenden Top-Level-Domain um den Besitzer in Erfahrung zu bringen und kontaktieren zu können.

Insgesamt nutzen wir alle vorliegenden Möglichkeiten um in Erfahrung zu bringen, wie es zu der eingereichten email gekommen ist, welche Daten auf Senderseite vorliegen und wann und von wem diese bezogen worden sind. Dieser Prozess zieht sich manchmal etwas, insbesondere da häufig die ersten Antworten unvollständig sind. Durch kontinuierliches Erinnern aller Gesprächspartner an ausstehende Antworten und nachfragen bis die Antworten in der erforderlichen Tiefe vorliegen gelingt es hier aber aufgrund der bestehenden Auskunfsrechte Betroffener nach und nach den Sachverhalt aufzuklären.
Ein bischen gestaltet es sich wie bei der Krimiserie Columbo, bei der der Inspektor immer Fast den Raum verlässt und sich dann nocheinmal mit einer Frage umdreht. Immer wieder. Bis der Fall geklärt ist.

Kein Anspruch auf Bearbeitung: Die Entscheidung, einen Fall anzunehmen, liegt allein bei uns. Ein Rechtsanspruch auf Bearbeitung besteht nicht. Wir arbeiten ehrenamtlich — die Bearbeitungszeit kann variieren.

Schritt 6 — Ergebnis

Sobald unsere Untersuchung abgeschlossen ist, informieren wir Sie per E-Mail über das Ergebnis. Sie erhalten eine Zusammenfassung der recherchierten Sachverhalte. Was Sie damit machen, bleibt Ihnen überlassen — wir geben keine Rechtsempfehlungen.

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